Am 1. Januar 2018 ist für die Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen der revidierte Zahnarzttarif DENTOTAR® in Kraft getreten. Seine Anwendung ist für Mitglieder der SSO (Zahnärzte - Gesellschaft der Schweiz) Pflicht und soll für mehr Kostentransparenz sorgen.
Der bisherige Tarif war 25 Jahre alt. Gesetzliche und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen haben sich zum Teil stark verändert. Auch die Behandlungsmethoden und Materialien weichen teils stark von dem alten Leistungskatalog ab. Daher wurde der Leistungskatalog neu ausgearbeitet und angepasst.
Teils wurden veraltete Positionen ganz gelöscht, teils neue Positionen hinzugefügt. Neu wird zum Beispiel eine Grundtaxe für die Arbeitsplatzdesinfektion pro Sitzung verrechnet, um den Mehraufwand für die verschärften Qualitätsrichtlinien in der Sterilisation und Aufbereitung der verwendeten Instrumente auszugleichen.
Der Taxpunktwert für die Abrechnung mit den Tarifpartnern UV/MV/IV wurde auf CHF 1.00 festgelegt. Im privaten Bereich sollte der Taxpunktwert bei SSO-Mitgliedern nicht über 1.70 liegen. In unserer Praxis werden zahnärztliche Tätigkeiten mit einem Taxpunktwert von 1.20 abgerechnet, Dentalhygienesitzungen mit einem Taxpunktwert in Höhe von 1.07.
Uns ist es ein Anliegen, dass unsere Preise nach Einführen des neuen Zahnarzttarifs keinen grossen Abweichungen unterliegen und unseren Patienten qualitativ hochwertige Zahnmedizin zu gerechten Preisen geboten wird.